top of page

AGB

AGB energieumdenken.ch

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

1.1 Diese AGB sind die Grundlage für sämtliche Rechtsgeschäfte (nachfolgend «Leistungen») zwischen der energieumdenken.ch und ihren Vertragspartnern (nachfolgend «Besteller»). Die AGB gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle zukünftigen Leistungen mit dem Besteller.

 

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn diese der energieumdenken.ch zugestellt werden und diese Leistungen für den Besteller ohne einen entsprechenden Vorbehalt ausführt.

 

1.3 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelzweck möglichst erreicht wird.

 

§ 2 Angebote / Bestellungen / Lieferbedingungen

2.1 Angebote der energieumdenken.ch in Prospekten, Preislisten etc. oder Diagramme und Zeichnungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie verpflichten energieumdenken.ch nicht zur Annahme von Leistungen.

 

2.2 Sämtliche Zeichnungen, Diagramme, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der energieumdenken.ch und dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung zugänglich gemacht oder weitergegeben werden.

 

2.3 Das durch die energieumdenken.ch angelieferte Material ist mengenmässig so genau abgezählt, wie es eine genaue Planung und speditive Projektrealisierung erlauben. Allenfalls überschüssiges Kleinmaterial wird von der energieumdenken.ch nach dem Bau der Anlage zurückgenommen, aber nicht rückvergütet.

 

2.4 Liefer- bzw. Installationstermine und -fristen (nachfolgend «Termine und Fristen») sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, wie namentlich den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu beschaffenden Angaben und Unterlagen, Genehmigungen sowie Freigaben oder die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

 

2.5 Die Leistungsverpflichtung von energieumdenken.ch steht unter dem Vorbehalt, dass energieumdenken.ch durch Lieferanten oder Hersteller rechtzeitig und richtig beliefert wird. Andernfalls ist energieumdenken.ch berechtigt aber nicht verpflichtet, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen oder vom Vertrag gemäss Ziffer 2.8 zurückzutreten. energieumdenken.ch verpflichtet sich für diesen Fall, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.

 

2.6 Trägt energieumdenken.ch nachweisbar die Schuld an der Nichteinhaltung der verbindlich vereinbarten Termine und Fristen, hat der Besteller Anspruch auf Ersatz des durch die Verzögerung verursachten und nachgewiesenen Schadens. Der Schadenersatz ist begrenzt auf maximal 3% des Werts der bei Ablauf der Termine und Fristen ausstehenden Leistung. Weitere Ansprüche aus Leistungsverzögerungen, inkl. Anspruch auf Verzugszins, sind ausgeschlossen.

 

 

2.7 Unvorhergesehene, unvermeidbare oder nicht von energieumdenken.ch zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen oder Massnahmen von Behörden) verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

2.8 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen und auch bei einem Rücktritt vom Vertrag gemäss Ziffer 2.5 ausgeschlossen.

 

§ 3 Bewilligungsverfahren

3.1 Wird von Gesetzes wegen für eine Energieerzeugungsanlage eine Installations-, Rückspeisungs- oder Baubewilligung oder eine Planvorlage verlangt, ist der Besteller, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, verpflichtet, den Antrag für diese Bewilligung oder Planvorlage unverzüglich einzureichen. Die Kosten übernimmt der Besteller.

 

3.2 Die energieumdenken.ch kann den Besteller vorgängig über die Möglichkeiten von Förderbeiträgen informieren. Die fristgerechte Einreichung des Gesuches ist jedoch Sache des Bestellers, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Die energieumdenken.ch übernimmt keinerlei Haftung für deren Auszahlung, weder über den Betrag noch über den Zeitpunkt der Auszahlung.

 

§ 4 Installation durch den Besteller

4.1 Bei sämtlichen Komponenten und nicht schlüsselfertig bestellten Anlagen muss der Besteller für eine fachgerechte Installation besorgt sein. Insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen und deren Komponenten darf die Installation nur durch instruiertes Fachpersonal ausgeführt werden.

 

4.2 Werden bei Vertragsabschluss in der Schweiz gültigen Normen wie Installationsvorschriften und Vorgaben nicht eingehalten, wird die Haftung für Schäden aller Art ausdrücklich wegbedungen.

 

4.3 Für alle Anlageteile die durch den Besteller installiert wurden, schliesst energieumdenken.ch  jede Haftung und Garantieleistung aus.

 

§ 5 Informationspflichten des Bestellers

5.1 Der Besteller verpflichtet sich, energieumdenken.ch bei Vertragsabschluss über allfällig vorhandene störempfindliche Geräte und objektspezifische Merkmale (wie Statik, Asbest, mangelnde Elektroinstallationen etc.) zu informieren.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Nach der Bestellung durch den Besteller, muss das gesamte Material im Voraus bezahlt werden. Nach Fertigstellung der Anlage, sind die restlichen Leistungen der energieumdenken.ch mit der Abschlussrechnung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von energieumdenken.ch angegebene Konto zahlbar.

 

6.2 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen der energieumdenken.ch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

6.3 Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist energieumdenken.ch berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen.

 

§ 7 Verzug des Bestellers

7.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Ist der Besteller in Verzug, oder muss energieumdenken.ch aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist energieumdenken.ch ohne weitere Androhung und ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, alle weiteren Leistungen an den Besteller ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Ausserdem kann energieumdenken.ch einen angemessenen Verzugszins in Rechnung stellen. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist weder eine Tilgung noch eine Sicherstellung, ist energieumdenken.ch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

7.2 Wird der Besteller zahlungsunfähig, so werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine fällig und können sofort eingefordert werden. energieumdenken.ch ist auch in diesem Fall berechtigt, alle Leistungsverpflichtungen zu sistieren oder zu annullieren.

 

 

§ 8 Gefahrtragung (Nutzen und Gefahr)

8.1 Mit der jeweiligen Betriebsbereitschaft der einzelnen Anlage, spätestens aber 10 Tage nach Installation, gehen Nutzen und Gefahr auf den Besteller über.

 

§ 9 Inbetriebnahme / Abnahme / Mängelrüge

9.1 Der Besteller ist verpflichtet, Leistungen der energieumdenken.ch sofort zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt bzw. nach erster (Teil-) Inbetriebnahme, bei versteckten Mängeln spätestens 7 (sieben) Tage nach Entdecken, schriftlich der energieumdenken.ch zu melden.

 

9.2 Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, beträgt die Verjährungsfrist 12 (zwölf) Monate und beginnt nach Übergang von Nutzen und Gefahr. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge gemäss Ziffer 9.1, führt dies zur Verwirkung aller Mängelrechte, einschliesslich des Anspruchs auf Schadenersatz, soweit nicht zwingend eine längere Frist vorgesehen ist.

 

9.3 Die Verjährungsfrist wird weder durch Handlungen des Bestellers noch der energieumdenken.ch unterbrochen.

 

9.4 Wegen unerheblicher Mängel darf der Besteller die Annahme der Leistung nicht verweigern.

 

§ 10 Haftung

10.1 Nicht als Mängel gelten Fehler, die energieumdenken.ch nicht zu vertreten hat, insbesondere Fehler aufgrund höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung und Eingriffe (wie Änderungen oder Reparaturen) des Bestellers oder Dritter ohne schriftliche Zustimmung der energieumdenken.ch, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, Überspannung, besonderer klimatischer Verhältnisse, Blitzschläge, Umgebungseinflüsse (wie Immissionen oder Luftverschmutzung) oder als Folge von Anlagekonzepten und Ausführungen, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

 

10.2 Ebenfalls nicht als Mängel gelten unerhebliche oder optische Abweichungen von der Beschaffenheit, farbliche Veränderungen, unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder normaler Verschleiss (u.a. Dichtungen, elektrische Teile usw.).

 

10.3 Ausserdem wird jegliche Gewährleistung für Mängel soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet energieumdenken.ch ausschliesslich für absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Jede weitere Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und für absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten allfälliger Erfüllungsgehilfen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

10.4 Soweit die Haftung der energieumdenken.ch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter der energieumdenken.ch.

 

10.5 Bei ordnungsgemäss erhobenen und begründeten Mängelrügen steht energieumdenken.ch  unter Ausschluss aller gesetzlichen Gewährleistungsansprüche das Recht zu, nach ihrer Wahl Ersatz zu liefern oder den Mangel zu beseitigen.

 

10.6 Sollte die Verbesserung zweimal fehlschlagen, kann der Besteller nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine Herabsetzung des Preises verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und nach Massgabe und unter der Voraussetzung von Ziffer 10.7 Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

 

10.7 Trägt energieumdenken.ch nachweisbar die Schuld am Mangel, hat der Besteller Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens, der ihm trotz Verbesserung, Preisminderung oder Rückabwicklung der betroffenen Leistung entstanden ist. Für alle Schäden gilt eine Höchstgrenze von maximal 20% des Wertes der mangelhaften Leistung.

 

§ 11 Herstellergarantie

11.1 Soweit der Mangel durch Erzeugnisse Dritter entstanden ist, beschränkt sich die Haftung auf die schriftlich vereinbarten Mängelhaftungsansprüche und -rechte (Garantiebestimmungen der Hersteller bzw. der Lieferanten), die dem Besteller gegenüber den Lieferanten oder Hersteller dieser Erzeugnisse zustehen.

 

11.2 Können von energieumdenken.ch erbrachte Leistungen Dritter während der Vertrags- oder Gewährleistungsdauer bzw. während der Dauer der Herstellergarantie aus Gründen, welche die energieumdenken.ch weder zu vertreten hat noch beeinflussen kann, nicht mehr geleistet werden (z.B. bei Insolvenz des Dritten), besteht kein Anspruch des Bestellers auf Schadenersatz und/oder die Gewährleistungsrechte. In solchen Fällen wird die energieumdenken.ch auf Wunsch des Bestellers alles Zweckmässige und Zumutbare unternehmen, um den Besteller bei der Suche und der Evaluation von Ersatzleistungen zu unterstützen.

 

§ 12 Schadenverhütungs- und Schadenminderungspflichten des Bestellers

12.1 Der Besteller ergreift rechtzeitig alle zumutbaren Massnahmen die geeignet sind, der Entstehung oder Vergrösserung eines Schadens entgegenzuwirken.

 

12.2 Der Besteller verpflichtet sich zudem, Betriebs-, Wartungs-, Installations-, Bedienungs- oder Unterhaltsvorschriften der energieumdenken.ch, der Hersteller und/oder der Lieferanten sowie Weisungen betreffend sachgemässe Verwendung einzuhalten und zu beachten sowie die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen.

 

12.3 Hat der Besteller die Pflichten gemäss Ziffer 12.1 und 12.2 missachtet, ist jede Haftung der energieumdenken.ch ausgeschlossen (gemäss Ziffer 10.1 – 10.4).

 

 

§ 13 Verwendung von Bildmaterial

13.1 Vor, während und nach der Fertigstellung der Installationsarbeiten werden durch die energieumdenken.ch Fotoaufnahmen zur Dokumentation der Arbeit erstellt. Der Vertragspartner gibt ausdrücklich sein Einverständnis, dass die Fotoaufnahmen aufgenommen und auf der Webseite der energieumdenken.ch veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt nur für Fotoaufnahmen auf denen keine Personen abgebildet sind. Sollten Personen auf den Fotoaufnahmen abgebildet sein, wird deren Einwilligung zur Verwendung in einer separaten Erklärung eingeholt.

 

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Ergänzend zu diesen AGB gilt für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien das schweizerische Recht, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).

 

14.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Stallikon ZH, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist. energieumdenken.ch ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers oder eines sonst zuständigen Gerichts zu klagen.

 

 

AGB - energieumdenken.ch, Balderenweg 24d, 8143 Stallikon

bottom of page